Wenn es um ein duales Studium und die Krankenversicherung geht, entstehen schnell Unsicherheiten. Viele wissen nicht, ob sie sich während dieser Zeit als Student oder Arbeitnehmer krankenversichern lassen müssen. Darüber hinaus ist oftmals nicht klar, welche weiteren wichtigen Informationen und Regelungen zu berücksichtigen sind. Damit Du Dich zurechtfindest und Dich mit Deinem Arbeitgeber korrekt abstimmst, haben wir für Dich die wesentlichen Fakten rund um das Thema zusammengetragen. Mit unserer Hilfe erfährst Du, was Du zur Krankenversicherung in Deinem dualen Studium wissen musst. Gerne stehen wir Dir auch bei weiteren Fragen zu Deiner Krankenversicherung zur Verfügung, denn die IKK Südwest ist Dein starker Partner!
Was ist bei der Krankenversicherung im dualen Studium zu beachten?
Wichtig ist, dass Du Dich während Deines dualen Studiums sowohl in den Theorie- als auch in den Praxisphasen krankenversichern musst. Im Gegensatz zu Vollzeit-Studenten haben dual Studierende nicht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, denn sie werden versicherungstechnisch den Auszubildenden gleichgestellt. Neben der Krankenversicherung umfasst diese Pflicht auch die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Genau wie ein Arbeitnehmer kannst Du Dir für Dein duales Studium die Krankenkasse frei aussuchen. Wenn Du Dich entschieden hast, informierst Du die Personalabteilung Deines Arbeitgebers. Die Beiträge, die Du leisten musst, werden dann automatisch von Deiner Bruttovergütung abgezogen. Wie dies aufgegliedert ist, kannst Du dann ganz easy Deiner Lohnabrechnung entnehmen.
Duales Studium und Krankenversicherung – wie muss ich mich als Student versichern?
Das duale Studium verbindet die betriebliche Aus- und Weiterbildung oder bisherige Berufstätigkeit mit einem theoretischen Hochschulstudium. Die dualen Studiengänge beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen auch eine gewisse Zeit vor Ort in Betrieben/Unternehmen.
Alle Teilnehmer von dualen Studiengängen werden mit Auszubildenden gleichgestellt und unterliegen als solche der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dies gilt sowohl in den Praxisphasen als auch in den Studienphasen.
Sofern Du als dualer Student keine Vergütung bekommst und kein Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung besteht, wird geprüft, ob für Dich die Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten durchgeführt werden kann.
Die gute Nachricht ist: Da Du für Dein duales Studium die Krankenkasse selbst wählen kannst, hast Du die Chance, Dich für eine Mitgliedschaft bei der IKK Südwest zu entscheiden und das einzigartige Bonusprogramm IKK NOW zu nutzen. Bei diesem kannst Du Dir jährlich bis zu 300 € Cashback sichern.
Wann gilt ein Studium als dual?
Für ein duales Studium existiert keine generell gültige Definition. Es gibt jedoch einige Kriterien, anhand derer erkennbar ist, dass ein Studium dual strukturiert ist. Zu den wesentlichen Faktoren gehört die Verknüpfung von Theorie und Praxis, die auch im Lehrplan integriert ist. Ein duales Studium findet zudem an mindestens zwei Lernorten statt. Dies sind üblicherweise Deine Hochschule und das Unternehmen, in dem Du den praktischen Teil absolvierst. Beide Lernorte arbeiten eng zusammen, die Organisation und Prüfung der Theorie- und Praxisteile erfolgt durch die Hochschule. Je nach Art der Integration von Theorie und Praxis gibt es verschiedene Ausprägungen dualer Studiengänge:
- ausbildungsintegrierte Studiengänge kombinieren das Studium mit einer Erstausbildung
- praxisintegrierte duale Studiengänge weisen einen hohen Anteil an berufspraktischen Phasen auf
- berufsintegrierte und berufsbegleitende Studiengänge verbinden ein Hochschulstudium mit einer beruflichen Weiterbildung und weisen meist eine zeitliche, jedoch keine inhaltliche Verknüpfung von Theorie und Praxis auf
Wer zahlt in einem dualen Studium die Krankenkasse?
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung liegt der allgemeine Beitragssatz aktuell bei 14,6 % Deiner Bruttovergütung. Diese Kosten teilst Du Dir zur Hälfte mit Deinem Arbeitgeber, das heißt, Du übernimmst 7,3 % und das Unternehmen, in dem Du Dein Studium absolvierst, ebenfalls. Bei der IKK Südwest erhältst Du Top-Leistungen zu einem besonders günstigen Zusatzbeitrag von 1,65 % und hast zudem die Möglichkeit, mit dem Bonusprogramm IKK NOW jährlich einen Cashback von bis zu 300 € zu erhalten.
Solltest Du jedoch während Deines dualen Studiums weniger als 325 € (Geringverdienergrenze) als Verdienst erhalten, trägt Dein Arbeitgeber die Beiträge alleine.
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Duales Studium und Krankenversicherung – IKK NOW ist Dein starker Partner
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