Neben dem Studium zu arbeiten, zeugt von Motivation, Reifheit und Leidenschaft – außerdem gibt’s ein bisschen Extra-Kohle und wertvolle Praxiserfahrung, die Dir auch nach dem Studium zugutekommt. Bestimmt hast Du Dir schon die Frage gestellt, ob Du als Werkstudent für die Krankenversicherung einen Beitrag leisten musst. Alle Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen findest Du hier!
Das gilt für Dich als Werkstudent bei der Krankenversicherung
Wer arbeitet, muss in der Regel Steuern und Abgaben zahlen, die vom Bruttolohn abgezogen werden – dazu gehört auch die Krankenversicherung. Doch die meisten Werkstudenten müssen für die Krankenversicherung keine Beiträge leisten, weil sie während des Studiums versicherungsfrei bleiben. Das bezeichnet man auch als Werkstudentenprivileg. Damit Du als Werkstudent für die Krankenversicherung keine Beiträge zahlen musst, gibt es ein paar Bedingungen:
- 20-Stunden-Grenze: Dein Studium muss der Schwerpunkt Deiner wöchentlichen Arbeitsleistung sein – Du darfst also maximal 20 Stunden pro Woche Deiner Tätigkeit als Werkstudent im Betrieb nachgehen.
- 26-Wochen-Regelung: Wenn Du die 20-Stunden-Grenze durch Beschäftigungszeiten am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) überschreitest, findet die 26-Wochen-Regelung Anwendung. Das heißt: Dein Werkstudentenstatus bleibt erhalten, wenn das Ende des Zeitraums, in dem Du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, bereits im Voraus bekannt ist, und wenn Du innerhalb eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahr) an höchstens 26 Wochen mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden tätig bist.
Muss man als Werkstudent eine Krankenversicherung abschließen?
Ja! In Deutschland ist jede Person dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Deshalb musst Du Dich auch als Werkstudent darum kümmern. Hierbei hast Du unter anderem diese Optionen:
- Familienversicherung
- freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
- studentische Krankenversicherung
Keine Ahnung, welche dieser Optionen zu Dir passt? Selbstverständlich helfen wir Dir, die beste Lösung für Dich zu finden.
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Wer zahlt die Krankenversicherung bei Werkstudenten?
Gute Nachrichten: Wenn Du die Kriterien des Werkstudentenprivilegs erfüllst, musst Du als Werkstudent für die Krankenversicherung keinen Beitrag leisten, bist aber trotzdem krankenversichert. Festgelegt ist diese Regelung im Sozialgesetzbuch § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Auch wer als Werkstudent familienversichert ist, muss keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Es gibt zwei Fälle, in denen Du Dich als Werkstudent selbst versichern musst:
- Wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest und die 26-Wochen-Regelung nicht greift.
- Wenn Du bisher familienversichert warst, aber als Werkstudent mehr als 538 € pro Monat verdienst.
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Wie viel zahlt man als Werkstudent für die Krankenversicherung?
Du gibst Vollgas und arbeitest mehr als 20 Stunden in der Woche als Werkstudent? Dann wird ein Beitrag zur Krankenversicherung fällig. Dieser orientiert sich an Deinem Einkommen aus Deiner nun versicherungspflichtigen Tätigkeit.
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FAQ – noch Fragen?
Wann gilt man als Werkstudent?
Nicht jeder Studierende, der neben dem Studium arbeiten geht, gilt auch als Werkstudent. Um diesen Status zu erlangen, musst Du einen speziellen Arbeitsvertrag abschließen, in dem konkrete Bedingungen festgehalten werden:
- Du musst in Vollzeit studieren. Personen, die ein duales, ein berufsbegleitendes oder ein Teilzeitstudium absolvieren, können also keinen Werkstudentenvertrag abschließen.
- Du darfst Deine letzte Prüfungsleistung noch nicht erbracht haben.
- Du darfst maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten oder ggf. mehr, sofern Du Dich an die 26-Wochen-Regelung hältst.
Sollte sich Dein beruflicher Status ändern, weil Du zum Beispiel Deine letzte Prüfung abgelegt hast, musst Du sofort Deinen Arbeitgeber darüber informieren.
Werkstudent und Krankenversicherung – für wen gilt die Werkstudentenregelung nicht?
Nicht alle Studierenden können die Vorzüge der Werkstudentenregelung nutzen. Es gibt Personengruppen und Fälle, für die diese Regelung ausgeschlossen ist:
- Nicht ordentlich immatrikulierte Studierende
- Studienbewerber
- dual Studierende, die Studium und Ausbildung gleichzeitig absolvieren
- Personen, die nach dem Studienabschluss weiter eingeschrieben bleiben
- Teilnehmer an Studienkollegs, Sprachkursen oder Propädeutika
- Promovierende
- Gasthörer
- Studierende, bei denen das Studium nicht im Vordergrund steht
- Teilzeitstudierende, die für das Studium maximal die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums aufwenden
- Langzeitstudierende mit mehr als 25 Fachsemestern
- Beschäftigung außerhalb der Studienzeit
- während einer Unterbrechung des Studiums durch Urlaubssemester
- im Übergang von Bachelor- zum Masterstudium, sofern letzteres nicht unmittelbar anschließt
Werkstudent über 25 – welche Krankenversicherung brauche ich?
Studierende über 25 sind in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten pflichtversichert. Hierbei zahlst Du zwar prinzipiell Beiträge, diese sind jedoch deutlich geringer als bei regulären Arbeitnehmern. Doch auch in diesem Fall kann das Werkstudentenprivileg greifen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sodass Du keine Beiträge zahlen musst.
Werkstudent und Krankenversicherung – welche Informationen benötigt der Arbeitgeber?
Um Deinen Status als Werkstudent zu besiegeln, ist der Arbeitsvertrag entscheidend. Hierfür musst Du Deinem Arbeitgeber ausreichende Informationen zukommen lassen, mit denen er im Zweifelsfall dem Versicherungsträger gegenüber Deine Versicherungsfreiheit nachweisen kann.
Folgende Unterlagen solltest Du Deinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Übersicht über vorlesungsfreie Zeiträume Deiner Hochschule, falls Du in den Semesterferien mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten möchtest
- ggf. weitere Arbeitsverträge, falls Du mehr als einen Job ausübst
- ggf. schriftliche Erklärung, dass Du keinen weiteren beruflichen Tätigkeiten nachgehst
Wenn der Job zeitlich befristet ist, muss der Arbeitsvertrag das konkrete Start- und Enddatum Deiner Beschäftigung enthalten.