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Versicherung

Junge Studentin mit internationalen Studenten auf dem Weg zur Uni

Promotionsstudent und Krankenversicherung – das ist wichtig

Datum: 03.05.2024

Als Promotionsstudent steht man vor vielen Herausforderungen, nicht zuletzt, was die eigene Gesundheitsvorsorge angeht. Der passende Tarif ist entscheidend, um während dieser intensiven Forschungs- und Studienphase umfassend abgesichert zu sein. Du bist Promotionsstudent und suchst eine Krankenversicherung, auf die Du Dich jederzeit verlassen kannst? Bei der IKKK Südwest findest Du Deinen passenden Tarif. Idealer Schutz und alles ganz easy zu verwalten – damit Du Dich voll und ganz auf Deine Forschung konzentrieren kannst.

Was muss man als Promotionsstudent bei der Krankenversicherung beachten?

Du möchtest Deinen Doktor erwerben und mehr darüber erfahren, welche Konditionen für Dich als Promotionsstudent bei der Krankenversicherung gelten und wie hoch Dein Beitrag ausfällt? Dann bist Du hier bei uns genau richtig. Wir zeigen Dir, welche Regelungen für Dich während der Promotion gelten.

Folgende Aspekte musst Du als Promotionsstudent beachten:

Falls Du als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt bist, zählst Du üblicherweise als Arbeitnehmer und bist pflichtversichert. Solltest Du jedoch ohne Beschäftigungsverhältnis promovieren und keinen Anspruch auf Familienversicherung haben, musst Du Dich als Promotionsstudent in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung selbst versichern.

Alles etwas knifflig? Keine Sorge, wir unterstützen Dich und beantworten alle Deine Fragen in einer persönlichen Beratung. Denn wir möchten, dass Du optimal krankenversichert bist, damit Du Dich voll und ganz auf Deine Promotion konzentrieren kannst.

Promotionsstudent und Krankenversicherung – welche Regelungen gelten bei Stipendien?

Ein Team mit jungen Menschen schaut auf einen Laptop

Bei der Krankenversicherung ist entscheidend, wie Du Dich während Deiner Promotion finanzierst. Übst Du eine versicherungspflichtige Tätigkeit aus, zum Beispiel als wissenschaftlicher Mitarbeiter, bist Du regulär gesetzlich krankenversichert.

Erhältst Du für Deine Promotion ein Stipendium oder eine vergleichbare Förderung und gehst keiner beruflichen Arbeit nach, solltest Du Dich um eine Krankenversicherung kümmern.

Stipendien und ähnliche Förderleistungen allein bewirken keine Verpflichtung für die gesetzliche Krankenversicherung. Versicherst Du Dich jedoch freiwillig gesetzlich, zählt die gesamte Förderungssumme zu Deinem Einkommen. Auch Forschungs- oder Sachkostenpauschalen, die der Finanzierung von Reisekosten oder dem Kauf von Literatur dienen, werden Deinem Einkommen hinzugerechnet und erhöhen so möglicherweise die Beiträge.

Übrigens: Als Promotionsstudent hast Du nicht mehr die Möglichkeit, einen Job als Werkstudent anzunehmen. Das bedeutet: Wenn Du während der Promotion eine Beschäftigung aufnimmst, deren Vergütung innerhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, bist Du verpflichtet, Dich als Arbeitnehmer zu versichern.

Welche Beiträge muss ich als Promotionsstudent bei der Krankenversicherung zahlen?

Als Doktorand zählst Du nicht mehr zu den ordentlich Studierenden, denn eine Promotion erfolgt meistens nach Abschluss eines Studiums und dient dem Zweck der wissenschaftlichen Qualifikation. Somit kannst Du die vergünstigten Konditionen für Studenten nicht mehr nutzen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Dies ist der Fall, wenn die Promotion ein fester Bestandteil der regulären Hochschulausbildung ist und Du Deine Dissertation noch vor dem Master- oder Diplomabschluss oder dem Ablegen des Staatsexamens verfasst. Ist dies gegeben, bist Du als Student regulär eingeschrieben und hast damit die Option, die vergünstigte gesetzliche Krankenversicherung für Studenten in Anspruch zu nehmen.

In der Regel findet die Promotion aber nach dem Hauptstudium statt. In diesem Fall musst Du Dich als Promotionsstudent in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versichern. Die IKK Südwest ist hier die ideale Wahl: einfach, digital und mit ordentlich Cashbackpotential!

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