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Eine lächelnde Werkstudentin in einer Fabrikhalle

Du bist Werkstudent? Jetzt Krankenversicherung mit Cashback sichern!

Datum: 09.02.2024

Neben dem Studium zu arbeiten, zeugt von Motivation, Reifheit und Leidenschaft – außerdem gibt’s ein bisschen Extra-Kohle und wertvolle Praxiserfahrung, die Dir auch nach dem Studium zugutekommt. Bestimmt hast Du Dir schon die Frage gestellt, ob Du als Werkstudent für die Krankenversicherung einen Beitrag leisten musst. Alle Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen findest Du hier!

Das gilt für Dich als Werkstudent bei der Krankenversicherung

Wer arbeitet, muss in der Regel Steuern und Abgaben zahlen, die vom Bruttolohn abgezogen werden – dazu gehört auch die Krankenversicherung. Doch die meisten Werkstudenten müssen für die Krankenversicherung keine Beiträge leisten, weil sie während des Studiums versicherungsfrei bleiben. Das bezeichnet man auch als Werkstudentenprivileg. Damit Du als Werkstudent für die Krankenversicherung keine Beiträge zahlen musst, gibt es ein paar Bedingungen:

  • 20-Stunden-Grenze: Dein Studium muss der Schwerpunkt Deiner wöchentlichen Arbeitsleistung sein – Du darfst also maximal 20 Stunden pro Woche Deiner Tätigkeit als Werkstudent im Betrieb nachgehen.
  • 26-Wochen-Regelung: Wenn Du die 20-Stunden-Grenze durch Beschäftigungszeiten am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) überschreitest, findet die 26-Wochen-Regelung Anwendung. Das heißt: Dein Werkstudentenstatus bleibt erhalten, wenn das Ende des Zeitraums, in dem Du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, bereits im Voraus bekannt ist, und wenn Du innerhalb eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahr) an höchstens 26 Wochen mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden tätig bist.

Muss man als Werkstudent eine Krankenversicherung abschließen?

Ja! In Deutschland ist jede Person dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Deshalb musst Du Dich auch als Werkstudent darum kümmern. Hierbei hast Du unter anderem diese Optionen:

  • Familienversicherung
  • freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
  • studentische Krankenversicherung

Keine Ahnung, welche dieser Optionen zu Dir passt? Selbstverständlich helfen wir Dir, die beste Lösung für Dich zu finden.

Für alle Studierenden, die sich selbst versichern müssen, ist IKK NOW die perfekte Wahl – denn hier sparst Du richtig Kohle mit unserem attraktiven Cashback von bis zu 270 €!

Wer zahlt die Krankenversicherung bei Werkstudenten?

Gute Nachrichten: Wenn Du die Kriterien des Werkstudentenprivilegs erfüllst, musst Du als Werkstudent für die Krankenversicherung keinen Beitrag leisten, bist aber trotzdem krankenversichert. Festgelegt ist diese Regelung im Sozialgesetzbuch § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Auch wer als Werkstudent familienversichert ist, muss keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Es gibt zwei Fälle, in denen Du Dich als Werkstudent selbst versichern musst:

  1. Wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest und die 26-Wochen-Regelung nicht greift.
  2. Wenn Du bisher familienversichert warst, aber als Werkstudent mehr als 538 € pro Monat verdienst.

Falls Du Dich als Werkstudent selbst versichern musst, bietet IKK NOW Dir einen attraktiven Tarif speziell für junge Leute. Mega günstig, coole Prämien und ein Cashback von bis zu 270 €. Jetzt ganz easy online abschließen!

Wie viel zahlt man als Werkstudent für die Krankenversicherung?

Du gibst Vollgas und arbeitest mehr als 20 Stunden in der Woche als Werkstudent? Dann wird ein Beitrag zur Krankenversicherung fällig. Dieser orientiert sich an Deinem Einkommen aus Deiner nun versicherungspflichtigen Tätigkeit.

Super easy. Super günstig – der IKK NOW-Wahltarif

Mit IKK NOW bieten wir Dir einen attraktiven Wahltarif, der Dir sogar einen Cashback von bis zu 270 € beschert! Denn Du kannst Deinen Tarif so anpassen, wie Du ihn haben möchtest, und bares Geld sparen. Außerdem belohnen wir Deinen gesunden Lifestyle mit starken Prämien, wenn Du zum Beispiel an der Schritte-Challenge teilnimmst.

Die Cashback-Vorteile von IKK NOW im Überblick:

  • 25 € Ersparnis pro Leistungspaket, das Du nicht brauchst und abwählst (max. 100 €)
  • 60 € Aktivbonus
  • 60 € Schritte-Challenge
  • 50 € Onlineprämie bei Nutzung der IKK NOW-App

Noch ein kleiner Tipp: Als IKK NOW-Teilnehmer kannst Du uns an Deine Freunde weiterempfehlen und Dir einen zusätzlichen Bonus von 25 € sichern. Sobald eine neue Mitgliedschaft zustande gekommen ist, klingelt bei Dir die Kasse.

Du bist Werkstudent? Sichere Dir Deine Krankenversicherung mit bis zu 270 € Cashback bei IKK NOW

Studierende und Azubis aufgepasst: IKK NOW ist der perfekte Tarif für junge Leute, die Bock auf einen gesunden Lifestyle haben und selbst bestimmen möchten, für welche Krankenkassenleistungen sie bezahlen.

No, thanks – Leistungspakete abwählen

Beim Wahltarif IKK NOW gibt es vier Leistungspakete, die Du abwählen kannst, falls Du sie nicht brauchst. Aber keine Panik: Du kannst sie jederzeit wieder in Anspruch nehmen (nur die Prämie verfällt dann natürlich).

  1. Leistungspaket 1 – #NoGlobuli: u. a. für Homöopathie & Naturheilverfahren
  2. Leistungspaket 2 – #DontTouchMe: u. a. für Osteopathie, Gesundheits-Check-up, Krankengymnastik
  3. Leistungspaket 3 – #KidsAreFarAway: für familien- und kinderbezogene Leistungen
  4. Leistungspaket 4 – #DentalOkay: für die professionelle Zahnreinigung, kieferorthopädische Behandlungen und Zahnersatz

Du entscheidest, welche Leistungen in Deiner Krankenversicherung enthalten sein sollen. Indem Du Leistungspakete, die Du nicht benötigst, abwählst, bekommst Du jährlich einen Cashback in Höhe von 25 € pro Paket.

Let’s go – aktiver Lifestyle

Du suchst eine Krankenversicherung für Werkstudenten, die Deinen individuellen gesunden Lifestyle belohnt? IKK NOW bietet Dir einen jährlichen Aktivbonus von 60 €, wenn Du zum Beispiel Mitglied im Fitnessstudio oder einem Sportverein bist und zur Blutspende gehst. Erfahre mehr über den Aktivbonus und sichere Dir neben dem Cashback auch ein gutes Gefühl.

Wenn Du noch aktiver bist und viel läufst, ist die Schritte-Challenge genau das Richtige für Dich. Wir gönnen Dir 60 €, wenn Du innerhalb von 30 Tagen 150.000 Schritte zurücklegst. Scharst Du schon mit den Hufen? Dann lad Dir die IKK Move NOW-App herunter und lauf los!

Hello World – sorgenfrei reisen

Wenn Du gerne reist, haben wir was ganz Besonderes für Dich. Mit der kostenfreien Zusatzversicherung IKK TravelFit bist Du auf jeder Reise perfekt abgesichert.

Quick & easy – IKK NOW-App regelt

Du regelst Deine Angelegenheiten am liebsten digital? Dann ist unsere IKK NOW-App optimal für Dich geeignet. Stell Deine Anfragen direkt in der App und lade Dir nötige Unterlagen einfach runter. Du hast Fragen? Chatte mit unserem IKK NOW-Team, um schnell und einfach Antworten zu erhalten. Alles per App regeln, findest Du cool? Wir auch – deswegen gibt’s 50 € obendrauf, wenn Du die IKK NOW-App nutzt.

Für alle Werkstudenten, die nach einer Krankenversicherung suchen, gibt’s nur eine Antwort: IKK NOW. Hol Dir jetzt ganz easy unseren Tarif mit attraktivem Cashback und lass Dich für Deinen modernen, gesunden Lifestyle belohnen!

FAQ – noch Fragen?

Wann gilt man als Werkstudent?

Nicht jeder Studierende, der neben dem Studium arbeiten geht, gilt auch als Werkstudent. Um diesen Status zu erlangen, musst Du einen speziellen Arbeitsvertrag abschließen, in dem konkrete Bedingungen festgehalten werden:

  • Du musst in Vollzeit studieren. Personen, die ein duales, ein berufsbegleitendes oder ein Teilzeitstudium absolvieren, können also keinen Werkstudentenvertrag abschließen.
  • Du darfst Deine letzte Prüfungsleistung noch nicht erbracht haben.
  • Du darfst maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten oder ggf. mehr, sofern Du Dich an die 26-Wochen-Regelung hältst.

Sollte sich Dein beruflicher Status ändern, weil Du zum Beispiel Deine letzte Prüfung abgelegt hast, musst Du sofort Deinen Arbeitgeber darüber informieren.

Werkstudent und Krankenversicherung – für wen gilt die Werkstudentenregelung nicht?

Nicht alle Studierenden können die Vorzüge der Werkstudentenregelung nutzen. Es gibt Personengruppen und Fälle, für die diese Regelung ausgeschlossen ist:

  • Nicht ordentlich immatrikulierte Studierende
    • Studienbewerber
    • dual Studierende, die Studium und Ausbildung gleichzeitig absolvieren
    • Personen, die nach dem Studienabschluss weiter eingeschrieben bleiben
    • Teilnehmer an Studienkollegs, Sprachkursen oder Propädeutika
    • Promovierende
    • Gasthörer

  • Studierende, bei denen das Studium nicht im Vordergrund steht
    • Teilzeitstudierende, die für das Studium maximal die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums aufwenden
    • Langzeitstudierende mit mehr als 25 Fachsemestern

  • Beschäftigung außerhalb der Studienzeit
    • während einer Unterbrechung des Studiums durch Urlaubssemester
    • im Übergang von Bachelor- zum Masterstudium, sofern letzteres nicht unmittelbar anschließt
Werkstudent über 25 – welche Krankenversicherung brauche ich?

Studierende über 25 sind in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten pflichtversichert. Hierbei zahlst Du zwar prinzipiell Beiträge, diese sind jedoch deutlich geringer als bei regulären Arbeitnehmern. Doch auch in diesem Fall kann das Werkstudentenprivileg greifen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sodass Du keine Beiträge zahlen musst.

Werkstudent und Krankenversicherung – welche Informationen benötigt der Arbeitgeber?

Um Deinen Status als Werkstudent zu besiegeln, ist der Arbeitsvertrag entscheidend. Hierfür musst Du Deinem Arbeitgeber ausreichende Informationen zukommen lassen, mit denen er im Zweifelsfall dem Versicherungsträger gegenüber Deine Versicherungsfreiheit nachweisen kann.

Folgende Unterlagen solltest Du Deinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen:

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Übersicht über vorlesungsfreie Zeiträume Deiner Hochschule, falls Du in den Semesterferien mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten möchtest
  • ggf. weitere Arbeitsverträge, falls Du mehr als einen Job ausübst
  • ggf. schriftliche Erklärung, dass Du keinen weiteren beruflichen Tätigkeiten nachgehst

Wenn der Job zeitlich befristet ist, muss der Arbeitsvertrag das konkrete Start- und Enddatum Deiner Beschäftigung enthalten.