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Gesundheit

Ein kranker junger Mann sitzt mit einem Taschentuch vor der Nase auf einem Sofa

Fehltage in der Ausbildung – alles, was Du wissen musst

Datum: 18.12.2024

Jeder wird mal krank, oft auch ganz plötzlich vom einen auf den anderen Tag. In diesem Fall ist klar: sofort krankmelden – um selbst schnellstmöglich zu genesen und niemand anderen anzustecken. Solche Krankheitstage, auch „entschuldigte Fehltage“ genannt, werden in Deiner Ausbildung höchstwahrscheinlich ebenfalls vorkommen. Doch wie viele Fehltage sind in der Ausbildung eigentlich erlaubt? Was passiert, wenn man zu oft krank ist? Und was gibt es bei einer Krankmeldung in der Ausbildung zu beachten? Alles, was Du zur Krankschreibung und krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Ausbildung wissen musst, erfährst Du hier.

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Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben?

Es gibt keine feste Regelung, wie viele Fehltage man im Ausbildungsjahr beziehungsweise während der gesamten Ausbildung haben darf. Prinzipiell kann das jeder Betrieb selbst festlegen. Allerdings kommt häufig der Richtwert von maximal 10 % der Arbeitszeit zur Anwendung. In drei Jahren Ausbildungszeit wären das etwa 66 Tage, an denen man krankheitsbedingt auf der Arbeit beziehungsweise in der Berufsschule fehlen darf.

Wie viele Fehltage Du Dir während Deiner Ausbildung leisten kannst, kannst Du in Deinem Arbeitsvertrag nachlesen oder auch in der Personalabteilung Deines Ausbildungsbetriebes erfragen. Solltest Du öfter oder unentschuldigt fehlen, kann das Auswirkungen auf Deine Ausbildung haben.

Eine junge Frau hält sich mit ihrer Hand am Kopf fest, weil sie Kopfschmerzen hat

Was passiert bei zu vielen Fehltagen in der Ausbildung?

Wenn Du während Deiner Ausbildung zu viele Fehltage ansammelst, könnte es beispielsweise sein, dass Du nicht zu Deiner Abschlussprüfung zugelassen oder sogar gekündigt wirst. Solche Fälle werden von der zuständigen Handelskammer geprüft.

Doch keine Angst, das kommt nur unter bestimmten Umständen vor, denn schließlich wird jeder mal krank und Du solltest Dich unbedingt krankmelden, wenn es Dir gesundheitlich nicht gut geht. Außerdem gibt es auch hier immer Ausnahmefälle und in der Regel hilft es, wenn Du einfach offen und ehrlich mit Deinem Ausbilder sprichst.

Aus diesen Gründen kannst Du krankheitsbedingt entlassen werden:

  • Wenn Du durch häufige Kurzerkrankungen innerhalb von 24 Monaten etwa 45–60 Krankheitstage ansammelst. Längere Krankschreibungen, beispielsweise zwei Wochen am Stück, zählen nicht dazu. Es geht vielmehr um einzelne Tage.
  • Wenn Du wegen einer Langzeiterkrankung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr gesund wirst.
  • Wenn Du als Folge einer Erkrankung Deinen Ausbildungsberuf nicht mehr ausüben kannst. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Du durch eine Krankheit eine Allergie gegen Dein Arbeitsmaterial entwickelst.

Was muss man bei einer Krankmeldung beachten?

Ob Job oder Ausbildung – wenn Du krank wirst, solltest Du Dich immer direkt morgens bei Deinem Arbeitgeber (und an Deiner Berufsschule) krankmelden. Ab wann Du eine offizielle ärztliche Krankschreibung brauchst, hängt von den Regelungen in Deinem Betrieb ab – manchmal schon am ersten Tag, in anderen Unternehmen erst am dritten Tag.

Halte diese Fristen unbedingt ein, denn eine zu späte Krankmeldung kann als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden. Wenn Du an der Berufsschule eine Prüfung unentschuldigt versäumst, fällst Du automatisch mit der Note „ungenügend“ durch!

Alles, was Du zur Krankmeldung wissen musst:

  • Sofort krankmelden, wenn Du krank bist.
  • Wann eine ärztliche Krankschreibung fällig wird, kann jeder Betrieb individuell regeln.
  • Fristen einhalten, um unerlaubte Fehltage zu vermeiden. Den Grund für Deine Krankschreibung musst Du Arbeitgeber und Berufsschule gegenüber nicht nennen.
  • Die Krankschreibung wird automatisch von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt, wo der Arbeitgeber sie elektronisch abrufen kann. Die Diagnose erfährt Dein Arbeitgeber aber auch hierbei nicht.
  • Wenn der Arzt Deine Krankschreibung verlängert, auch das unverzüglich dem Arbeitgeber/der Berufsschule melden.

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