Seit Januar 2020 gibt es endlich einen sogenannten Mindestlohn für Azubis. Um genau zu sein, handelt es sich um eine Mindestausbildungsvergütung, die mit dem Mindestlohn für Arbeitnehmer jedoch nichts zu tun hat.
Nichtsdestotrotz ist meist vom Mindestlohn in der Ausbildung die Rede. Bei uns bekommst Du alle wichtigen Infos rund um die Mindestvergütung: wie hoch sie aktuell ist und was Du tun kannst, falls Du keinen Anspruch darauf hast.
Was ist die Mindestausbildungsvergütung?
Die Mindestausbildungsvergütung ist ein gesetzlich festgelegter Mindestbetrag, den Azubis während ihrer Ausbildung erhalten – umgangssprachlich wird sie auch Mindestlohn für Azubis genannt und sie steigt jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz. Ziel ist es, Auszubildenden eine faire Vergütung zu ermöglichen.
Seit Januar 2020 ist der Mindestlohn in der Ausbildung im bundesweiten Berufsbildungsgesetz geregelt und gilt für Azubis, die ihre Ausbildung in 2020 oder später begonnen haben. Die Ausbildung muss im bundesweiten Berufsbildungsgesetz oder in der Handwerksordnung geregelt sein.
Mindestlohn in der Ausbildung oder Mindestausbildungsvergütung – das ist der Unterschied
Auch wenn die Mindestausbildungsvergütung oft als Mindestlohn für Azubis bezeichnet wird, ist dieser Ausdruck nicht korrekt. Denn Auszubildende erhalten streng genommen keinen Lohn, weil sie keine regulären Beschäftigten sind. Man spricht offiziell von einer Vergütung für Auszubildende. Der Mindestlohn für Azubis ist also eigentlich eine Mindestausbildungsvergütung.
Im Gegensatz dazu steht der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer, der seit 2015 gilt. Er betrifft klassische Arbeitsverhältnisse und sichert eine feste Stundenvergütung – aktuell 12,41 € (Stand 2025) – unabhängig von Branche oder Qualifikation.
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung für Azubis im Jahr 2025?

Die Mindestausbildungsvergütung steigt jedes Jahr – das ist gesetzlich geregelt. Wenn Du Deine Ausbildung im Jahr 2025 begonnen hast, sieht Deine Brutto-Vergütung, welche Du mindestens erhalten musst, wie folgt aus:
- 1. Jahr: 682 €
- 2. Jahr: 805 €
- 3. Jahr: 921 €
- 4. Jahr: 955 €
Hierbei handelt es sich um Bruttowerte, von denen noch Sozialabgaben abgezogen werden – übrig bleibt Dein Nettolohn. Steuern musst Du auf den Mindestlohn in der Ausbildung nicht zahlen, weil sie erst ab einer Ausbildungsvergütung in Höhe von 1.335 € brutto fällig werden.
Wenn Du Deine Ausbildung früher angefangen hast, gilt der Mindestlohn aus dem entsprechenden Jahr.
Wie unterscheidet sich der Mindestlohn für Azubis nach Ausbildungsjahren?
Wie hoch der Mindestlohn für Azubis ist, hängt davon ab, in welchem Jahr die Ausbildung begonnen wurde. Wir haben die Brutto-Vergütungen der letzten Jahre für Dich zusammengestellt:
2025 | 2024 | 2023 | 2022 | |
1. Jahr | 682 € | 649 € | 620 € | 585 € |
2. Jahr | 805 € | 766 € | 731 € | 690 € |
3. Jahr | 921 € | 876 € | 837 € | 790 € |
4. Jahr | 955 € | 909 € | 868 € | 819 € |
Welche Ausnahmen gibt es beim Mindestlohn für Azubis?
Leider gilt der Mindestlohn nicht in jeder Ausbildung. In folgenden Fällen erhältst Du keine Mindestvergütung:
- Schulische Ausbildung: In rein schulischen Ausbildungen, die also nicht dual in Berufsschule und Betrieb, sondern ausschließlich in der Berufsschule stattfinden, gibt es meist gar keine Vergütung. Das betrifft beispielsweise viele Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, z. B. Physiotherapeut, Notfallsanitäter oder Logopäde.
- Ausbildungen mit landesrechtlicher Regelung: Nicht alle Ausbildungen sind bundesweit einheitlich geregelt, z. B. die Erzieherausbildung. Hier gelten die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
- Tarifvertrag: Wenn Du Deine Ausbildung in einem Unternehmen machst, das an einen Tarifvertrag gebunden ist, hast Du keinen Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung, da die Höhe des zu zahlenden Arbeitsentgeltes in dem Vertrag festgelegt ist.
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist zudem nochmal gesondert geregelt im Pflegeberufsgesetz.
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist zudem nochmal gesondert geregelt im Pflegeberufsgesetz.
Du bekommst keinen Mindestlohn für Azubis? Das kannst Du tun!
Falls Du keinen Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung hast, gibt es ein paar andere Möglichkeiten, wie Du eine finanzielle Unterstützung für Deine Ausbildungszeit bekommen kannst:
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): in dualen Ausbildungen
- Schüler-BAföG: für schulische Ausbildungen
- Stipendien: für die Finanzierung eines Auslandsaufenthalts
- Wohngeld: wenn Du eine eigene Wohnung hast
- Kindergeld: solange Du unter 25 bist
- Nebenjob

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