Beitragsbemessung/Beitragspflicht:
Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung errechnen sich anhand der aktuellen Beitragssätze und Deiner beitragspflichtigen Einnahmen. Dazu gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die Du zum Lebensunterhalt verbrauchst oder verbrauchen könntest unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindest- und Höchstbemessungsgrenzen. Die gültigen Grenzen sowie die aktuellen Beitragssätze der IKK Südwest kannst Du unserer Seite
https://www.ikk-suedwest.de/beitraege/freiwillig-versicherte-und-rentenantragsteller/ entnehmen.
Deine Einkünfte weist Du je nach Einnahmeart anhand Deines Steuerbescheides bzw. sonstigen Unterlagen nach. Veränderungen teile uns bitte umgehend mit. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und/oder Vermietung und Verpachtung werden grundsätzlich vorläufig festgesetzt und erst nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides des Veranlagungsjahres endgültig berechnet. Sobald uns alle Unterlagen für Deine Beitragsberechnung vorliegen, erhälst Du von uns einen individuellen Beitragsbescheid.
Kündigung/Bindefristen:
Für alle gesetzlichen Versicherten gilt: Nach einem Kassenwechsel aus einer laufenden Versicherung bist Du grundsätzlich für 12 Monate an Deine neue Krankenkasse gebunden. Danach beträgt die Kündigungsfrist/Wechselfrist zwei Monate zum Monatsende.