Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) überschreitet, sind von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen.
Der Arbeitgeber prüft das regelmäßige Entgelt seiner Arbeitnehmer zu Beginn einer Beschäftigung, bei Änderung des Entgelts und bei Änderung der JAE-Grenze. Die JAE-Grenze wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich neu für das folgende Jahr festgelegt. Hier finden Sie die aktuellen
Kennzahlen.