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Krankenversicherung für Studenten über 25

Krankenversicherung der Studenten
Datum: 17.03.2026

Die meisten Studierenden sind bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres über einen Elternteil beitragsfrei familienversichert. In Ausnahmefällen kann die Familienversicherung um bis zu 12 Monate verlängert werden, dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Du einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr absolviert hast.

Mit dem Ausscheiden aus der Familienversicherung muss Du Dich um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Pflege- und Krankenversicherung ist für Studenten und Studentinnen dabei gesetzlich festgelegt. Auf dieser Seite findest Du alle Infos zur Krankenversicherung für Studenten über 25 und erfährst, wie viel sie kostet, ob Du einen Nebenjob haben darfst und was Du sonst noch beachten musst.

Krankenversicherung für Studenten über 25 – das musst Du wissen

In der Krankenversicherung der Studenten, auch KVdS genannt kannst Du grundsätzlich so lange versichert bleiben, bis Du Dein 30. Lebensjahr vollendet hast. In der Regel wechselst Du mit der Vollendung Deines 25. Lebensjahrs in diese. Gegebenenfalls sogar schon früher, wenn Du die Einkommensgrenze von 565 € pro Monat bzw. die Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs von 603 € pro Monat (im Jahr 2026) überschreitest und dadurch aus der Familienversicherung ausscheidest. In dem Fall kannst Du auch schon früher in die Krankenversicherung für Studenten wechseln.

Ausnahme: Verheiratete Studierende können sich ohne zeitliche Begrenzung in der Familienversicherung ihres Ehepartners (oder eingetragenen Lebenspartners) beitragsfrei mitversichern lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

Sobald Deine Familienversicherung während des Studiums endet, kannst Du in die studentische Krankenversicherung (KVdS) wechseln. So bist Du während Deines Studiums abgesichert.

Die studentische Krankenversicherung endet …

  • mit Deiner Exmatrikulation oder
  • spätestens bis zum Ende des Semesters, in dem Du 30 Jahre alt wirst.

Was gilt im Auslandssemester?

Auch während eines Auslandssemesters bleibst Du in der Regel Mitglied in der KVdS, solange Du an Deiner deutschen Hochschule weiterhin immatrikuliert bleibst. Weitere Infos zu diesem Thema findest Du hier: Auslandskrankenversicherung für Studenten.
Du hast weitere Fragen? Sprich uns gerne einfach an:
per E-Mail:ikk-now@ikk-sw.de oder telefonisch: 06 81/38 76-1000

Ausnahmen Krankenversicherung für Studenten über 30 Jahren

In bestimmten Fällen kannst Du die Krankenversicherung der Studenten über das 30. Lebensjahr hinaus verlängern:

  • persönliche Gründe wie eine Erkrankung, die mindestens drei Monate andauert
  • behinderte Familienangehörige, die betreut werden und eine ärztliche Bescheinigung hierzu vorliegt
  • geleisteter Wehr- oder Freiwilligendienst (Verpflichtung als Zeitsoldat, freiwilliges soziales Jahr etc.)
  • abgeschlossene Ausbildung oder Aufbaustudium als Zugangsvoraussetzungen zum Studium
  • Mitwirkung in einem gesetzlich vorgesehenen Gremium oder satzungsmäßigem Organ der Hochschule, eines Landes oder im Studierendenwerk (es werden Nachweise benötigt)

Die Verlängerung erfolgt um den Zeitraum, in dem Dein Studium verhindert war. Hierfür musst Du unbedingt Nachweise erbringen

Was passiert nach dem 30. Geburtstag?

Spätestens zum Ende des Semesters, in dem Du 30 Jahre alt wirst, endet die Krankenversicherung für Studenten. Sofern keiner der Ausnahmefälle auf Dich zutrifft, der die KVdS über das 30. Lebensjahr hinaus verlängert, musst Du Dich ab sofort selbst freiwillig versichern und den üblichen Beitragssatz von 14,6 % (Stand 2026) zzgl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag zahlen.

Wechsel in die Krankenversicherung der Studenten – so geht‘s

Du wirst 25, bist mit Deinem Studium aber noch nicht fertig? Deine Familienversicherung endet und Du wechselst in die Krankenversicherung der Studenten. Das ist kinderleicht und schnell erledigt.

So wechselst Du in wenigen Schritten zur studentischen Krankenversicherung:

  • Post von der Krankenkasse: Etwa 2 bis 3 Monate vor Deinem 25. Geburtstag meldet sich Deine bisherige Krankenkasse, weil die beitragsfreie Familienversicherung bald endet.
  • Antwortformular zurückschicken: Zusammen mit dem Schreiben erhältst Du ein Formular zur Aufnahme in die studentische Krankenversicherung. Wenn Du bei Deiner Krankenkasse bleiben möchtest, schicke dieses Formular innerhalb von 2 Wochen ausgefüllt zurück. Du bist bei einer anderen Krankenkasse und möchtest zur IKK Südwest wechseln? Das geht direkt online: Wechsel zur IKK Südwest
  • Immatrikulationsbescheinigung einreichen: Dadurch weist Du nach, dass Du noch immer studierst.
  • Ggf. Arbeitgeber informieren: Falls Du parallel zum Studium einen Nebenjob hast, sag Deinem Arbeitgeber Bescheid, dass sich Dein Versicherungsstatus geändert hat.

Kosten für die Krankenversicherung der Studenten über 25

Die studentische Krankenversicherung bietet für Studenten über 25 Jahren besondere Tarife. Denn anders als bei Arbeitnehmern richtet sich der Beitrag nicht nach Deinem tatsächlichen Einkommen, sondern nach dem aktuellen BAföG-Bedarfssatz (2026: 855 €). Er ist also für alle Studierenden gleich, unabhängig davon, ob sie BAföG beziehen oder nicht. Außerdem gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 10,22 % (allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %). Hinzu kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung

VersichertenartMonatsbeitrag 2026
(bis März 2026)
Monatsbeitrag 2026
(ab April 2026)
Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag115,17 €120,47 €
Pflegeversicherung für Studierende bis 23 Jahre oder für Studierende mit einem Kind30,78 €30,78 €
Pflegeversicherung für Studierende ab 23 Jahren ohne Kinder35,91 €35,91 €

Ab dem zweiten bis fünften Kind unter 25 Jahren erfolgt ein gestaffelter Abschlag in der Pflegeversicherung (in Höhe 0,25 % je Kind)

Nebenjob: Wie viel darf man während der KvdS arbeiten?

Im Gegensatz zur Familienversicherung gibt es in der Krankenversicherung der Studenten keine Einkommensgrenze. Du kannst also nicht durch einen zu hohen Verdienst aus der KVdS herausfallen.

Entscheidend ist die Anzahl Deiner Arbeitsstunden. Damit Du als „ordentlicher Studierender“ giltst, darfst Du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Abends, am Wochenende und in den Semesterferien darfst Du zwar mehr arbeiten und dadurch über die 20 Stunden kommen – aber nur in maximal 26 Wochen pro Jahr! Sobald Du in der 27. Woche über 20 Stunden arbeitest, verlierst Du bei der Krankenkasse den Studierendenstatus und wirst als „normaler Arbeitnehmer“ versicherungspflichtig.

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