Wenn Du während Deiner Ausbildung mehr als sechs Wochen am Stück krank bist, bekommst Du grundsätzlich Krankengeld. Hierbei gibt es ein paar Dinge zu beachten. Als Krankenversicherung speziell für Azubis informieren wir Dich auf dieser Seite umfassend zu diesem Thema. Hier erfährst Du, wie hoch das Krankengeld in der Ausbildung ist, ab wann Du es bekommst und was sonst noch wichtig ist.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld in der Ausbildung?
In der Ausbildung krank werden – das ist nicht schön, passiert aber jedem mal. Wenn die Krankheit länger als sechs Wochen dauert, erhältst Du ab der siebten Krankheitswoche keine Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber mehr. Ab diesem Tag hast Du grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld. Dieser Anspruch erstreckt sich auch auf stationäre Aufenthalte, zum Beispiel wenn Du in eine Klinik musst. Das Krankengeld in der Ausbildung zahlt Dir Deine Krankenversicherung, doch um es zu erhalten, musst Du einen Antrag stellen.
Wie hoch ist das Krankengeld in der Ausbildung?
Das Krankengeld beträgt etwa 70 Prozent des Bruttogehalts, das Dir Dein Arbeitgeber während der Ausbildung zahlt, jedoch höchstens 90 Prozent vom Nettogehalt. Du hast also während Deiner Krankheitszeit etwas weniger Geld zur Verfügung.

Wie lange wird Krankengeld in der Ausbildung gezahlt?
Als Azubi bekommst Du, wenn Du länger krank bist, bis zu 78 Wochen Krankengeld. Dies gilt allerdings nur, wenn Du wegen derselben Krankheit krankgeschrieben bist. Beachte: Die Lohnfortzahlung wird auf diesen Zeitraum angerechnet. Wenn Du als Azubi eine Entgeltfortzahlung über sechs Wochen erhältst, sind es somit eigentlich nur noch 72 Wochen, die Du danach noch Krankengeld bekommst. Zudem bekommst Du das Krankengeld nur durchgehend, wenn Du auch ohne Unterbrechung vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben bist. Spätestens am letzten Werktag Deiner Krankschreibung solltest Du also wieder zum Arzt gehen und Dir eine Folgebescheinigung ausstellen lassen, wenn Du weiterhin nicht arbeitsfähig bist.
Welche Voraussetzungen bestehen für das Krankengeld in der Ausbildung?
Um das Krankengeld nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit zu erhalten, musst Du über eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verfügen. Dieses wird elektronisch von Deinem Arzt an die Krankenversicherung übermittelt. Das gilt auch für jede Folgebescheinigung. Du musst Dich hierbei um nichts weiter kümmern, denn die Informationen über Dein Ausbildungsentgelt erfragt Deine Krankenversicherung direkt beim Arbeitgeber und ermittelt auf dieser Grundlage Dein Krankengeld. Die Auszahlung erfolgt direkt, nachdem Du krankgemeldet wurdest, rückwirkend bis zum Tag der Ausstellung Deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt.
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