Wer krank wird, benötigt in den meisten Fällen vor allem Ruhe, um sich auszukurieren. In aller Regel kannst Du in diesem Fall nicht arbeiten gehen. Wenn Du Dich noch mitten in Deiner Ausbildung befindest, gibt es ein paar Punkte, die Du bei der Krankmeldung als Azubi laut Gesetz beachten musst. Alles, was für Dich rund um die Krankmeldung während der Ausbildung wichtig ist, erfährst Du hier bei uns.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Azubi bei einer Krankmeldung gemäß Gesetz?
Jeder wird einmal krank, auch während der Ausbildung. Um Deinen Ausbildungsplatz musst Du Dir in diesem Fall keine Gedanken machen, denn der bleibt Dir natürlich erhalten – und zwar auch bei längeren Fehlzeiten, etwa nach einem Unfall. Denn als Azubi hast Du gewisse Rechte und Dein Arbeitgeber darf Dir nicht einfach aufgrund Deines krankheitsbedingten Arbeitsausfalls kündigen. Du bist jedoch dazu verpflichtet, Deine Krankmeldung oder eher Arbeitsunfähigkeit genannt, Deinem Arbeitgeber umgehend zu melden. Dies ist auch der Fall, wenn Du an dem Tag Berufsschule hast. Hier musst Du sowohl die Schule als auch Deinen Arbeitgeber informieren.
Wie muss eine Krankmeldung als Azubi richtig erfolgen?
Die Krankmeldung beziehungsweise Meldung Deiner Arbeitsunfähigkeit muss vor Arbeits- oder Schulbeginn erfolgen. Hierzu reicht zunächst ein Anruf beim Arbeitgeber aus, mitunter sogar eine E-Mail. Letzteres ist ohnehin ratsam, da Du dann einen schriftlichen Nachweis Deiner Krankmeldung hast. Dabei musst Du keine genaueren Angaben zur Krankheit machen, allerdings solltest Du angeben, wie lange Du voraussichtlich ausfällst.
Welche Fristen gelten für die Krankmeldung bei Azubis?
Melde Dich immer direkt morgens bei Deinem Arbeitgeber (und gegebenenfalls an der Berufsschule krank). Ab wann man eine ärztliche Bescheinigung einreichen muss, ist bei jedem Arbeitgeber individuell geregelt. Egal, ob das Attest bereits am ersten oder erst am dritten Tag notwendig ist – halte die in Deinem Betrieb vorgegebene Frist unbedingt ein. Denn zu spät erfolgte Krankmeldungen können als unentschuldigte Fehltage zählen.

Braucht ein Azubi ein ärztliches Attest bei einer Krankmeldung?
Verlangt der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, musst Du diese beim Arzt einholen. Die Bescheinigung wird digital an Deine Krankenversicherung übermittelt. Bitte teile Deinem Arbeitgeber anschließend telefonisch oder per E-Mail mit, für welchen Zeitraum die Bescheinigung ausgestellt wurde. Wann das Attest vorliegen muss, ist allerdings in jedem Betrieb individuell geregelt. Ist abzuschätzen, dass die Krankheit mehrere Tage dauern könnte, ist es ohnehin sinnvoller, direkt zum Arzt zu gehen. Falls Du nach Ablauf der Krankschreibung noch nicht wieder gesund bist und weiterhin nicht arbeiten kannst, musst Du Dir eine Folgebescheinigung beim Arzt ausstellen lassen. Durch die lückenlose Attestierung Deiner Krankheit beim Arzt stellst Du die Entgeltfortzahlung sicher und erhältst während der Krankmeldung ganz regulär weiter Dein Arbeitsentgelt.
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