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Versicherung

Ein Mann arbeitet in einem Gewächshaus und öffnet Boxen.

Übernahme nach der Ausbildung – ein neuer Lebensabschnitt beginnt

Datum: 28.03.2025

Ist die Ausbildung abgeschlossen und Du hast Dein Zeugnis erhalten, hast Du allen Grund, stolz zu sein, denn eine wichtige Etappe Deines Berufswegs hast Du damit geschafft. Und wie geht es jetzt weiter? Eventuell bietet Dir Dein Arbeitgeber eine Übernahme nach der Ausbildung an und ermöglicht es Dir, im Rahmen einer Festanstellung weiter im Unternehmen zu arbeiten. Allerdings kann es auch sein, dass Dein Ausbildungsbetrieb Dich nicht übernimmt, oder vielleicht möchtest Du aus eigenem Antrieb den Arbeitgeber wechseln.

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Ausbildung zu Ende? Das passiert mit Deiner Krankenversicherung …

… wenn Du übernommen wirst:

Trittst Du bei Deinem bisherigen Arbeitgeber eine Festanstellung an, bleibt auch Deine Krankenversicherung bestehen. Da sich jedoch Dein Einkommen erhöht, musst Du mit steigenden Beiträgen rechnen, da sie prozentual anhand des Bruttolohns berechnet werden.

… wenn Du den Arbeitgeber wechselst:

Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers ändert sich nichts an der Versicherung, Du musst lediglich dem neuen Unternehmen mitteilen, bei welcher Krankenkasse Du versichert bist.

… wenn Du nicht übernommen wirst:

Es kann passieren, dass sich Eure Wege nach Abschluss Deiner Ausbildung trennen. Das kann verschiedene Gründe haben und ist im ersten Moment vielleicht ein Schock, doch lass Dich nicht entmutigen. Betrachte diese Entwicklung als Chance, neue Wege zu beschreiten. Wenn Du nach der Ausbildung nicht übernommen wirst, musst Du Deine Krankenversicherung rechtzeitig darüber informieren. Falls Du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Ist dies nicht der Fall, wird geschaut, ob eventuell eine Familienversicherung möglich ist, andernfalls müsstest Du die Beiträge selbst zahlen.

Mitteilungspflicht für die Ausbildung und Übernahme

Ein Programmierer sitzt vor seinem Bildschirm und PC.

Jeder Arbeitgeber hat eine Mitteilungspflicht in Bezug auf die Ausbildung und die Übernahme nach dem Abschluss. Sie gilt allerdings nur, wenn Auszubildende nicht übernommen werden. In dem Fall muss das Unternehmen Dich spätestens drei Monate vor Ende des Ausbildungsverhältnisses schriftlich informieren. Die Mitteilungspflicht bezüglich Ausbildung und Nicht-Übernahme ermöglicht es Dir, Deine Karrierechancen nach der Lehre abzuwägen und schafft die zeitlichen Voraussetzungen für einen möglichst reibungslosen Übergang in den Arbeitsmarkt. Eine Übernahme kann frühestens sechs Monate vor dem Ausbildungsende vereinbart werden.

Wie kann man die Chancen auf eine Übernahme nach der Ausbildung erhöhen?

Du kannst Deine Übernahmechancen erhöhen, indem Du Deinen Vorgesetzten aktiv ansprichst. Dies signalisiert Interesse und Engagement. Wer zudem schon während der Ausbildung durch Sorgfalt, Motivation und gute Berufsschulnoten auffällt, hat ebenfalls gute Chancen darauf, nach dem Abschluss im Unternehmen bleiben zu dürfen.

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Häufige Fragen zur Übernahme nach der Ausbildung

Was bedeutet Übernahme nach Ausbildung?

Die Übernahme nach der Ausbildung bedeutet, dass Du nach dem Abschluss bei Deinem bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten wirst. Sowohl der Arbeitgeber als auch Azubis können das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt beenden.

Wann muss mir der Arbeitgeber sagen, ob ich übernommen werde?

Spätestens drei Monate vor Ende Deiner Ausbildung muss Dir Dein Arbeitgeber Bescheid sagen, wenn er Dich nicht übernehmen möchte, damit Du genug Zeit hast, Dich um eine neue Stelle zu kümmern. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen, eine mündliche Absage reicht nicht.