Ein Studium kostet Geld. Daher gehen die meisten Studierenden nebenher einem studentischen Nebenjob nach. Dies bringt nicht nur Geld, sondern verschafft Dir auch wertvolle Arbeitserfahrung, die zukünftige Arbeitgeber zu schätzen wissen. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die Frage, ob bei Studentenjobs eine Krankenversicherung abzuschließen ist.
Du willst während des Studiums auch im Job durchstarten und Dich vorher genau darüber informieren, wie Du krankenversichert bist, wenn Du nebenher arbeitest? Bei uns erfährst Du, was Du bei Deiner Krankenversicherung zu beachten hast und welche Begrenzungen es beim Verdienst und bei der Arbeitszeit gibt. Bei uns bist Du einfach genau richtig, denn bei der IKK Südwest findest Du Deinen passenden Tarif.
Hat man bei Studentenjobs eine Krankenversicherung?
Es gibt verschiedene Arten von Jobs, die Du während Deines Studiums ausüben kannst. Generell gilt: Solange Du Deine Zeit vorwiegend in Dein Studium investierst, bist Du als Student krankenversichert, auch wenn Du zusätzlich arbeitest. Wann diese Grenze überschritten ist, hängt von der Art und vom Umfang der Tätigkeit ab. Prinzipiell bist Du im Studium selbst gesetzlich krankenversichert, wenn Du über 25 bist. Jüngere Studenten sind über die Familienversicherung abgedeckt, zudem gibt es weitere Versicherungsformen, wie zum Beispiel die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse für über 30-Jährige.
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Welche Studentenjobs sind durch die Krankenversicherung abgedeckt?
Zu den beliebtesten Varianten während des Studiums gehören die sogenannten Minijobs. Hierbei darfst Du pro Monat bis zu 538 € verdienen, unabhängig davon, wie viele Stunden Du arbeitest. Weitere Varianten von Studentenjobs umfassen beispielsweise:
- Praktika, die sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich sein können,
- kurzfristige Beschäftigungen, die auf maximal 70 Arbeitstage bzw. 3 Monate jährlich befristet sind,
- nebenberufliche Selbstständigkeit, bei der ebenfalls das Studium überwiegen muss, sowie
- Werkstudentenjobs.
Als Werkstudent ist Dein Verdienst für die Krankenversicherung nicht so bedeutsam, allerdings ist der zeitliche Umfang wichtig. Er sollte nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich betragen, in der vorlesungsfreien Zeit darf diese Begrenzung für maximal 26 Wochen überschritten werden. Erfahre mehr zur Krankenversicherung für Werkstudenten.
Was ist beim Minijob als Student für die Krankenversicherung zu beachten?
Das Thema Minijob ist als Student bei der Krankenversicherung unkompliziert, denn bei Arbeiten dieser Art fallen keine Beiträge für die Krankenversicherung an. Minijobs zeichnen sich dadurch aus, dass sie monatlich mit einem maximalen Gehalt von 538 € vergütet werden, jedoch unbefristet sind. Der Job ist durch den Arbeitgeber bei der Minijobzentrale anzumelden. Diese sogenannte geringfügige Beschäftigung ist eine optimale Möglichkeit, um sich im Studium etwas dazuzuverdienen.
Es ist übrigens beim Minijob als Student bei der Krankenversicherung auch prinzipiell möglich, höhere Verdienste im Monat zu erzielen. Wichtig ist dabei, dass die jährliche Verdienstobergrenze nicht überschritten wird und der Verdienst durchschnittlich unter 538 € im Monat bleibt. Diese Regelung beim Minijob als Student bei der Krankenversicherung gilt auch, wenn Du mehrere Jobs dieser Art ausübst, solange Du diese Verdienstobergrenze beachtest.
Darf ich als Student über 450 € verdienen für die Krankenversicherung?
Die alte Verdienstobergrenze von 450 €, die viele noch im Kopf haben, gilt schon lange nicht mehr. Seit 2024 liegt neue Obergrenze bei 538 € im Monat. Es gibt auch Arbeitsverhältnisse, die oberhalb dieser Grenze liegen, jedoch nicht als reguläre Beschäftigung gelten. Dies sind die sogenannten Midijobs. Hierbei liegt der Verdienst über 538 €, beträgt jedoch nicht mehr als 2.000 € im Monat. Bei Jobs dieser Art musst Du Dich krankenversichern und eigene Beiträge entrichten.
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Was ist bei selbstständigen Studentenjobs für die Krankenversicherung zu beachten?
Wenn Du auf selbstständiger Basis während des Studiums arbeitest, bietet Dir das eine ganze Reihe von Vorteilen. Du bist Dein eigener Chef und kannst flexibel bestimmen, wann, wo und wie viel Du arbeitest. Ob die Selbstständigkeit als nebenberuflich gezählt wird, hängt vom Umfang ab. Arbeitest Du jedoch im Schnitt weniger als 20 Stunden pro Woche, ist dies ein Indiz dafür, dass Deine Hauptbeschäftigung nach wie vor das Studium ist. Auch bei einer Arbeit auf Werkstudentenbasis gilt diese wöchentliche Zeit. Darüber hinaus zählen auch Einkünfte aus Kapitalerträgen zum regelmäßigen Einkommen.
Studentenjobs und Krankenversicherung – so hilft Dir IKK NOW
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